Implantate 

Der Begriff Implantat im Zusammenhang mit Zähnen greift immer mehr um sich, womit er Gott sei dank etwas von seiner Mysthik verloren hat. Trotzdem sorgt er nach wie vor für allerhand Mißverständnisse:

 

  • Das Wort implantieren bedeutet nichts anderes als einpflanzen. Wenn man etwas einpflanzt, wächst es fest. Zahnimplantate sind in den Knochen eingepflanzte, künstliche Zahnwurzeln aus Reintitan und wachsen dort fest. Der Werkstoff Titan findet in der prothetischen Medizin (z.B. als Hüftgelenkprothese) deshalb so oft Verwendung, weil er für den Körper sehr gut verträglich ist. Wenn ein Zahnimplantat im Knochen eingeheilt und festgewachsen ist, hat man eine künstliche Zahnwurzel, auf die man den Zahnersatz (Krone, Brücke oder Prothese) verschrauben oder zementieren kann.

  • Nach Analyse des Knochenangebotes legt der Zahnarzt je nach Versorgung Anzahl und Typ der zu verwendenden Implantate fest. Diese werden dann in den Knochen eingebracht. Der dazu erforderliche Eingriff dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Er findet unter örtlicher Betäubung statt und tut deshalb nicht weh. Die Patienten sind jedesmal ganz erstaunt, daß sie nicht nur während des Eingriffs nichts merken, sondern vor allem auch direkt danach und während der ganzen Einheilphase keine Beschwerden haben. Die Implantate heilen, vom Zahnfleisch geschützt, in einem Zeitraum von 2-3 Monaten in den Knochen ein. Nach der Einheilphase wird das Implantat freigelegt um darauf dann eine Krone , Brücke oder Prothese anzufertigen.

  • Wenn die vorhandene Knochensubstanz nicht ausreicht, um das Implantat dauerhaft zu fixieren, so kann durch Auflagerung von künstlichem und eigenem Knochen (Augmentation) die benötigte Stabilität hergestellt werden.

  • Implantate sichern nicht nur kompromißlose Stabilität beim Sprechen und Essen, sie gewährleisten auch langfristig den Erhalt der angrenzenden und gegenüberliegenden Zähne und vermeiden Knochenschwund.

  • Bei guter Pflege und günstiger Voraussetzung können Implantate so lange ihren Dienst tun wie natürliche Zähne auch. Sie imitieren diese dabei und bieten den Zahnkronen einen Absolut sicheren Halt.

Wozu dienen Implantate?

Mit Hilfe von Implantaten lassen sich verlorengegangene Zähne wieder ersetzen, ewig „nicht halten wollende“ Prothesen fest verankern oder der konstruktionsbedingte Schritt zur herausnehmbaren Teilprothese vermeiden. Wir haben also drei verschiedene Einsatzbereiche, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden:

  • Warum sollte ein verlorener Einzelzahn ersetzt werden?

    Es gibt die unterschiedlichsten Ursachen für den Verlust einzelner Zähne.

    Ein fehlender Zahn sollte bald ersetzt werden, da sich sonst die beiden Nachbarzähne der Lücke zuneigen können oder der aufbeißende Zahn im gegenüberliegenden Kiefer aus seinem Knochen herauswächst. Beides verursacht Probleme vom Zähneknirschen über Kiefergelenkschmerzen bis hin zum Verlust anderer Zähne.

    Und natürlich spielen auch ästhetische Gesichtspunkte eine Rolle: Finden wir Zahnlücken bei Kindern noch niedlich, so wirken sie bei Erwachsenen doch sehr störend.

    Was sind die Nachteile beim herkömmlichen Einzelzahnersatz?

    Für den Ersatz des fehlenden Zahns wird in der Regel eine Brücke angefertigt. Diese hat jedoch den Nachteil, dass meist völlig gesunde Nachbarzähne für die Aufnahme der Brücke beschliffen werden müssen. Um einen einzelnen Zahn zu ersetzen nimmt man also die Beschädigung zweier weiterer Zähne in Kauf. Diese müssen dann zusätzlich die Kaukraft des ersetzten Zahnes mittragen. Eine Überlastung mit späterem Verlust dieser Zähne kann die Folge sein.

    Aber auch der Knochen verändert sich: Da er an der Stelle des verlorenen Zahnes nicht mehr belastet wird, bildet er sich zurück. Das muss nicht sein!

    Gibt es eine Lösung für jede Zahnlücke?

    Implantate kann man bei allen Arten von Zahnlücken einsetzen – ganz gleich, ob nur ein einzelner oder auch mehrere Zähne fehlen. Bei bis zu drei nebeneinander fehlenden Zähnen wird in der Regel jeder einzelne durch ein eigenes Implantat ersetzt. Erst bei größeren Lücken oder in besonderen Fällen wird die Implantatszahl gegenüber der Anzahl fehlender Zähne reduziert. Grundsätzlich ist eine genaue Untersuchung erforderlich, um die notwendige Anzahl und Spezifikation der Implantate festzulegen.

  • Warum Implantate für den unbezahnten Kiefer?

    Vollprothesenträger kämpfen häufig mit dem Problem, das die Prothese nicht hält (meist im Unterkiefer). Die Folge davon: Beim Sprechen oder Essen fällt sie heraus.

    Noch gravierender sind die medizinischen Folgen: Die auf der Schleimhaut aufliegende Prothese verursacht Knochenschwund – ca. 1 Millimeter pro Jahr!

    Auch die beste Prothese kann deshalb nicht dauerhaft für Besserung sorgen. Abhilfe schaffen hier Implantate.

    Was sind die Vorteile der Implantat-Prothetik?

    Im Unterkiefer herrschen besonders gute Bedingungen für eine Implantation, weil der Knochen im vorderen Bereich sehr stabil und nicht von Nerven durchzogen ist.

    Die Einheilungschancen liegen bei über 97 %. Implantate können bei guter Pflege und günstigen Voraussetzungen durchaus 20 Jahre und länger ihren Dienst tun. Sie imitieren dabei die natürlichen Zähne und bieten der Prothese beim Essen und Sprechen einen absolut sicheren Halt. Ein weiterer entscheidender Vorteil: Der bei herkömmlichen Prothesen übliche Knochenschwund von einem Millimeter pro Jahr wird etwa auf ein Zehntel davon reduziert.

  • Was ist eine Freiendsituation?

    Fehlen auf einer oder beiden Kieferhälften die großen Backenzähne oder auch weitere Zähne, so spricht man von einer verkürzten Zahnreihe bzw. Freiendsituation. Sie ist kritisch für das gesamte Gebiß, da die Zähne im Gegenkiefer (die sog. Antagonisten) keinen Gegendruck mehr bekommen und aus dem Knochen herauswachsen (sog. Elongation). Der Verlust der Gegenzähne und Bißstörungen sind oft die Folge.

    Langfristig nimmt auch das Kiefergelenk Schaden, es knackt bei der Mundbewegung, Muskelschmerz tritt auf.

    Wo liegen die Schwierigkeiten des Zahnersatzes am Freiende?

    Der Ersatz der fehlenden Zähne gestaltet sich schwierig, weil ein hinterer Auflagepfeiler fehlt.

    Eine fest verankerte Brücke kann daher nur unzureichend an den vorderen Zähnen befestigt werden. Wegen der ungünstigen Einleitung der Kaukräfte (Kipp – u. Zugkräfte) würden diese bald Schaden nehmen.

    Eine herausnehmbare Prothese muß aus Stabilitätsgründen zusätzlich an den Zähnen der gegenüberliegenden Kieferhälfte befestigt werden. Hierzu ist ein Unterzungen – oder Gaumenbügel nötig, der den Tragekomfort deutlich einschränkt. Die auf der Schleimhaut aufliegende Prothese führt zudem zu Knochenabbau und nicht selten zur Überbelastung der Haltezähne. Eine mittelfristige Verschlimmerung ist hier die Folge.

    Warum sind Implantate die beste Lösung am Freiende?

    Den komfortabelsten Ersatz für fehlende Zähne am Freiende bilden Zahnimplantate, da diese fest im Knochen verankert sind. Das Kiefergelenk wie auch die natürlichen Zähne werden wieder optimal abgestützt, eine Belastung der Restbezahnung wird vermieden. Zudem bieten Implantate den höchsten Tragekomfort, denn mit ihnen sprechen, lachen, kauen und beißen Sie wie mit Ihren natürlichen Zähnen.

    Wie viele Implantate sind für eine Freiendversorgung erforderlich?

    Wenn nur die großen Backenzähne fehlen, werden in der Regel nur ein bis zwei Implantate benötigt. Fehlen zudem die vorderen, kleineren Backenzähne, sind wenigstens zwei bis drei Implantate nötig. Die beste Lösung stellt allerdings der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein eigenes Implantat dar.

    Die voraussagbar sicheren Behandlungsergebnisse mit Implantaten haben das Therapiespektrum für verloren gegangene Zähne in einem Maße erweitert, dass man durchaus von revolutionär sprechen kann. Mit implantatgetragenem Zahnersatz erreicht man eine Lebensqualität, die mit der von gesunden Zähnen vergleichbar ist.

    Implantatsgetragene Versorgungen sind grundsätzlich privatärztliche Leistungen. Private Krankenversicherungen erstatten eine Implantation normalerweise im vollen Umfang – abzüglich der in der Versicherungspolice vereinbarten Eigenbeteiligung